Abrechnung

Wie kann die Psychotherapie in meiner Privatpraxis abgerechnet werden?

Privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte

In der Regel übernimmt Ihre private Krankenversicherung/die Beihilfestelle die Kosten für eine Psychotherapie problemlos, dennoch kann es je nach Versicherung und abgeschlossenem Tarif zu Zuzahlungen oder einer Stundenbegrenzung kommen.
Bitte erkundigen Sie sich deshalb vor Aufnahme der Psychotherapie über ihre individuellen Vereinbarungen und die geltenden Formalitäten.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) i.d.R. im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz.

Selbstzahler

Die Selbstzahlung bringt einige Vorteile mit sich.
Beispielsweise ist kein zeitaufwendiges Gutachten zur Kostenübernahme und keine vorherige Konsultation des Kinder-/Hausarztes notwendig.
Auch die Diagnose wird nicht bei der Krankenversicherung aktenkundig.
Sie haben die Möglichkeit, die Honorare als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.
Selbstverständlich unterliegt die Praxis auch bei selbstzahlenden Patienten der gesetzlichen Schweigepflicht.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP) i.d.R. im 2,3-fachen Regelsteigerungssatz.

Kostenerstattungsverfahren

Diese Regelung nach §13,3 SGB V greift in dem Falle, wo die Patienten in ihrem Einzugsgebiet trotz verstärkter Suche keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit anerkanntem Kassensitz finden können. Das Verfahren, bei dem es i.d.R. einige „bürokratische Hürden“ zu überspringen gilt, verpflichtet die Krankenkassen, die psychotherapeutischen Leistungen einer Privatpraxis auch ohne dessen kassenärztliche Zulassung zu übernehmen.
Bei Fragen hinsichtlich einer möglichen Kostenerstattung durch die Krankenkassen kann die Praxis gerne Auskunft geben, bzw. die Patienten auf dem Weg dorthin begleiten. Vorab wäre es sinnvoll, sich im Netz oder bei der Psychotherapeutenkammer BW unter dem Begriff Kostenerstattungsverfahren Psychotherapie, über den notwendigen Ablauf zu informieren.